Gestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemäß ASIG § 6
Unterstützung bei der Durchführung sowie Dokumentation der vom Gesetzgeber geforderten Gefährdungsbeurteilungen
Erstellen von Notfallkonzepten
Hilfe bei der Einführung eines Arbeitsschutzmanagementsystems
Regelmäßige Sicherheitsbegehungen mit anschließender Dokumentation
Übernahme des Schulungs- und Unterweisungsmanagements
Förderung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in Zusammenarbeit mit erfahrenen Praktikern
Erstellen von Betriebsanweisungen, auch nach GHS
Erarbeitung von Sicherheitskonzepten nach der Gefahrstoffverordnung
Übernahme der erforderlichen Dokumentation nach der Gefahrstoffverordnung
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach RAB 30 B und C
weitere Dienstleistungen auf Anfrage